Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
(2) Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen. Ihre konkreten Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht per Internet abrufbar.
§2. Lieferung / Versand
(1) Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versenden der Ware. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands.
(2) Geliefert wird durch einen geeigneten, von STARFOLIA gewählten, Versanddienstleister. Vom Käufer ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein kann.
§3. Preise
(1) Berechnet werden die am Bestelltag gültigen Netto Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§4. Bezahlung
(1) Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse, Bar oder per Rechnung* (*nur bei Dauerkunden).
(2) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig.
(3) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung seitens STARFOLIA 7 Tage nach Lieferung der Ware in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Die Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens STARFOLIA nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung oder Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde STAR FOLIA oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(5) STARFOLIA ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen.
a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf STARFOLIA seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu STARFOLIA erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.
§5. Widerrufsrecht
(1) Der Kunde hat das Recht, seine Bestellung ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Waren innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Frist beginnt
mit Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist
zu richten an die unten genannte Adresse per Post, E-Mail oder Fax.
(2) Nach §312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das gilt insbesondere für Produkte, die mit den Designs (Texte oder Motive) des Kunden bedruckt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungs-rechte bleiben hiervon unberührt.
(3) Unfrankierte Rücksendungen werden von STARFOLIA nur auf ausdrückliche Absprache mit einem Servicemitarbeiter angenommen. Bei Rücksendungen ab einem Warenwert von 40 € erstattet STARFOLIA die Portokosten im Nachhinein zurück.
§6. Gewährleistung/Beanstandung
(1) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware (Produkt- und Druckmängel) einschließlich Transportschäden können unter genauer Beschreibung per Post, Fax oder E-Mail
reklamiert werden.
(2) (A) Allgemeine Mängelhaftung
a) Bilder, Poster und Folien werden anhand von Kundenvorlagen verarbeitet. Die Qualität der Vorlagen (Auflösung, Größe…) ist ausschlaggebend für das Ergebnis. Das Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht dem technischen Standard digitalen Druckes entsprechen. Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
b) Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Bildern und Postern und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (zum Beispiel Auflösung) der Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.
c) In Glasdekor-, Sonnen- oder Splitterschutzfolien, die vor Ort beim Kunden montiert werden, können u.U. Staubeinschlüsse entstehen, da eine komplett staubfreie Umgebung nicht gewährleistet werden kann. Dies stellt trotz allergrößter Sorgfalt somit keinen Mangel dar.
(3) Flockdrucke und Flex drucke sind mit bis zu 40°C waschbar. Jedoch ist das benutzen von Weichspüler nicht gestattet. Links waschen und links auf niedrigster Stufe bügeln ist zulässig.
(B) Mängelhaftung bei Fahrzeugbeklebungen
1) STARFOLIA gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften
hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns
gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, sowie für Lackschäden, die durch
verklebte Folien verursacht werden, übernimmt STARFOLIA keine Haftung. In Einzelfällen können eventl. Lackveränderungen auftreten. Für Lackveränderungen (z.B. durch
Alterungsdifferenzen, Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen) haftet STARFOLIA nicht. Die Verklebung der Folien erfolgt generell auf eigenes Risiko. Wir weisen darauf hin, dass es
bei der Verwendung von Klebefolien auf lackierten Flächen in Einzelfällen zu Veränderungen in Form von Aufquellungen, Pigmentwanderungen oder Geisterbildern kommen kann.
Bei den neuen Generationen von Lacken, die von der Fahrzeugindustrie eingesetzt werden, handelt es sich meist um wasserbasierende Lacke. Modifikationen oder Umstellungen können kurzfristig geschehen
und werden nicht veröffentlicht. Von daher ist es für die Hersteller der Klebefolien nicht möglich, sämtliche Lacke auf ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen. Vor allem, da ein Lack nicht
grundsätzlich ungeeignet sein muss, sondern nur einzelne Fahrzeuge einer Serie negative Erscheinungen aufweisen können.
Da jedoch bekannt ist, dass vereinzelt Wechselwirkungen auftreten können, auf die sowohl die Folienhersteller als auch wir keinen Einfluss nehmen können, haben wir uns für den o.g. Hinweis
entschieden. Somit können wir keine allgemeine Garantie für die Verklebung auf Fahrzeugen aussprechen und hierfür auch keine Haftung übernehmen. Bei der Fülle der Verklebe Untergründe muss der
Verarbeiter die Eignung des Untergrundes selber feststellen.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass die gelieferten Folien stets innerhalb der vom Hersteller festgelegten Spezifikationen als schadenfrei anzusehen sind.
Ein Schaden am Fahrzeug, der sich durch Aufquellen der oberen Klarlackschicht oder durch schemenhafte Geisterbilder des entfernten Schriftzuges äußern kann, ist deshalb auf den Lack zurückzuführen,
der sich im Einzelfall nicht mehr in gleicherweise für eine Beklebung eignet, wie dies früher grundsätzlich der Fall war.
3) Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
4) Mängelansprüche bestehen auch nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer relevante Informationen bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit vorenthalten hat (z.B. Frische Lackierung, Politur, Nieten…)
5) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als der Sitz des Verkäufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die von uns verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keiner Weise zu vergleichen. Wir gewähren eine Garantie zwischen 2 – 7 Jahre,
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktdokumentation. Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und
bei Lackschäden, gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierung mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein. Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster
Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Dies beeinträchtigen in keiner Weise die Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen
nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden nach vier bis acht Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche
geltend gemacht werden. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach einer Woche in der Waschanlage
gereinigt werden. Innerhalb dieser einen Woche kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine Garantie übernommen.
6) Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht gestattet.
7) Die Heckscheibenheizung ist ebenso erst nach 7 Tagen vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung entstehen keine
Gewahrleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch
äußere Einflüsse. Tönungs-, Maßabweichungen und Preisänderungen vorbehalten. Zur Feststellung der Verträglichkeit kann nach Absprache ein kostenpflichtiger Anwendungstest durchgeführt werden.
8) Wir haften nicht für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten. Insbesondere beim Entfernen der Beklebung wird die Haftung, für fehlerhafte Untergründe
ausgeschlossen. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung/ Folienschnitt notwendig sein. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.
§7. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung
(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Design oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber STARFOLIA, dass das Design frei von
Rechten Dritter ist. Etwaige Urheber- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine
sonstigen Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird STARFOLIA auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet STARFOLIA alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, STARFOLIA unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
(3) Das Urheberrecht für Entwürfe, Scribbles, Gestaltungen, Logos, Layouts etc. liegt ausschließlich bei STARFOLIA. Diese Leistungen sind im Rahmen eines Auftrages kostenfrei; ohne Auftrag werden die vorgenannten Dienstleistungen nach Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Weitergabe der Daten ohne Absprache kann strafrechtlich verfolgt werden (UrhG §17).
§8. Technische und gestalterische Abweichungen
(1) Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen
Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
§9. Erfüllung
(1) Für die Erfüllung seiner Pflichten als Verkäufer behält sich STARFOLIA die Zusammenarbeit mit Dritten vor.
(2) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass STARFOLIA seine Erfüllungspflicht wahrnehmen kann.
§10. Datenschutz
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine auftragsbezogenen Daten elektronisch gespeichert werden. Nur auf ausdrücklichen Wunsch werden diese gelöscht.
(2) STARFOLIA ist berechtigt, bei der Vertragsdurchführung die Dienste vertrauenswürdiger Dritter in Anspruch zu nehmen. STARFOLIA kann daher im auf das Notwendige beschränkten Umfang personenbezogene Daten an diese vertrauenswürdigen Dritten zum Zwecke der Vertragsdurchführung übermitteln. Die übermittelten Daten werden bei diesen für die Dauer der Vertragsabwicklung gespeichert und gemäß den vertraglichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Die Vertragspartner von STARFOLIA sind verpflichtet, die Daten unverzüglich nach der Vertragsdurchführung zu löschen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. STARFOLIA versichert ausdrücklich, keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben.
§11. Gerichtsstand
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Staßfurt. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
§12. Teilunwirksamkeit
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommender Bestimmung vereinbaren. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
01/2011
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